AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

– Verkauf und Lieferung – (AGB)

der Euro-Beef Fleischhandels GmbH  (Euro-Beef)

Stand:  Juni 2019


I.  Geltungsbereich / Allgemeines

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich und für alle Rechtsgeschäfte zwischen Euro-Beef und ihren Vertragspartnern auch in Zukunft, soweit nicht abweichende Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.

2. Abweichende AGB des Vertragspartners werden auch dann nicht Bestandteil eines mit Euro-Beef geschlossenen Vertrages, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

II.  Angebot / Zustandekommen des Vertrags
1. Alle Angebote erfolgen freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.

2. Eine Bestellung des Vertragspartners ist erst dann angenommen, wenn sie von  Euro-Beef schriftlich bestätigt wurde. Die tatsächliche Auslieferung steht einer schriftlichen Bestätigung gleich. Im Zweifelsfall gilt die erteilte Rechnung als Bestätigung der Bestellung.

3. Bestellungen des Vertragspartners sind zwei Wochen lang bindend. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung bei Euro-Beef.

III.  Preis / Qualität / Menge
1. Alle Preise verstehen sich netto ab Kühlhaus bzw. Lager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in ihrer jeweils zum Lieferzeitpunkt geltenden Höhe.

2. Euro-Beef ist berechtigt, den Preis angemessen heraufzusetzen, wenn sich nach dem Vertragsschluss die Kosten z.B. aufgrund von Tarifabschlüssen, Einfuhrabgaben, behördlichen Maßnahmen oder Steueränderungen erhöht haben.

3. Maßgebliches Gewicht ist das Gewicht zum Verladezeitpunkt. Etwaige Transportverluste gehen zu Lasten des Vertragspartners.

4. Die Qualität der Ware richtet sich nach Handelsbrauch, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist.

5. Euro-Beef ist berechtigt, bis zu 10% mehr oder weniger zu liefern als vereinbart.

6. Gelieferte Ware ist nicht abgepackt und gekennzeichnet für Endverbraucher gemäß Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.

7. In den Preisen ist bereits der Nachlass für Kosten der Entsorgung von Transportverpackungen enthalten. Die Ware ist verzollt, versteuert und untersucht.

IV. Lieferung / Transport
1. Die Lieferung erfolgt unversichert. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners abgeschlossen und ist von diesem zu tragen.

2. Euro-Beef ist zu angemessenen Teillieferungen berechtigt.

3. Etwaig zugesagte Lieferzeiten sind unverbindlich, wenn nicht eine schriftliche Vereinbarung über die Lieferzeit getroffen wurde. Auch schriftliche Zusagen stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Eigenbelieferung. Die Lieferfrist ist bei rechtzeitiger Absendung der Ware eingehalten, wenn Euro-Beef die Ware nicht selbst transportiert.

4. Wird die Lieferung durch unvorhergesehene Umstände wie z.B. Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen oder extreme Witterungseinflüsse verzögert, ist Euro-Beef für die Dauer des Ereignisses von der Leistungspflicht befreit, wenn die Lieferung dadurch unmöglich oder übermäßig erschwert ist. Unter diesen Umständen ist sie auch zum Rücktritt berechtigt, ohne dass dem Vertragspartner deswegen Gegenansprüche erwachsen.

V. Leergut
Der Vertragspartner hat etwaiges Leergut wie Paletten oder Kühlbehälter hygienisch einwandfrei zurückzugeben. Ist ihm die Rückgabe unmöglich, hat er auf eigene Kosten und ohne weitere Aufforderung für Ersatz zu sorgen.

VI. Gewährleistung / Rügeobliegenheit
1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Lieferung direkt bei Anlieferung auf Menge, Gewicht und Qualität hin zu überprüfen und den Lieferschein mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen. Ein Recht, die Annahme zu verweigern, besteht nicht.

2. Später entdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch am Werktag nach ihrer Entdeckung schriftlich gegenüber Euro-Beef anzuzeigen.  Eine Meldung per Telefax ist fristwahrend. Die Mängelrüge ist ausgeschlossen, wenn seit der Lieferung von Frischfleisch 48 Stunden, bei sonstigen Produkten mehr als 14 Tage vergangen sind.

3. Reklamationen können nur im Originalkarton anerkannt werden.

4. Bemängelte Ware ist zur Besichtigung durch Euro-Beef im Originalkarton bereit zu halten.

5. Abweichungen in Menge und Gewicht können nicht reklamiert werden, wenn der Vertragspartner es unterlassen hat, eine Prüfung direkt bei Anlieferung vorzunehmen und auf dem Lieferschein zu bestätigen. Nach erfolgtem Versand oder Verarbeitung durch den Vertragspartner ist jedwede Reklamation ausgeschlossen.

6. Eine Mängelanzeige muss schriftlich so ausführlich erfolgen, dass Euro-Beef die Berechtigung der Rüge prüfen kann.

7. Bei berechtigten Mängelrügen wird Euro-Beef die Nacherfüllung gestattet.

8. Schlägt die Nacherfüllung von Euro-Beef erstmals fehl, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl zur Kaufpreisminderung oder zum Rücktritt berechtigt.

9. Alle Ansprüche aus Mängeln verjähren nach 6 Monaten.

VII. Haftung
1. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners sind unabhängig von ihrem Entstehungsgrund – einschließlich eines Anspruches aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.

2. Dies gilt nicht, soweit der Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig ist. Dazu gehören zum Beispiel die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person sowie die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

3. Wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Euro-Beef nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.

4. Der Ausschluss und die Beschränkung der Haftung gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter der Euro-Beef sowie für etwaige Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5. Diese Regelungen bewirken keine Beweislastumkehr zum Nachteil des Vertragspartners.

VIII. Zahlung / Verzug / Insolvenzgefahr
1. Eine Aufrechnung des Vertragspartners ist nur möglich, wenn der entsprechende Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von Euro-Beef nicht bestritten ist.

2. Zahlungen an Euro-Beef sind sofort fällig, wenn die Rechnung nicht ein abweichendes Zahlungsziel enthält. Skontoabzug ist nur nach schriftlicher Vereinbarung zulässig.

3. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, eine Zahlung an Angestellte der Euro-Beef ist nur wirksam, wenn der betreffende Mitarbeiter über Geldempfangsvollmacht verfügt.

4. Der Vertragspartner gerät nach Ablauf des Zahlungsziels, spätestens aber 10 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

5. Erteilt der Vertragspartner Euro-Beef eine Lastschrifteinzugsermächtigung, werden Rechnungsbeträge zum Fälligkeitszeitpunkt per Lastschrift auf das Konto der Euro-Beef eingezogen. Fällt der Fälligkeitstag auf einen Feiertag oder ein Wochenende, so verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den nächsten Werktag.

Durch die in der Lastschrifteinzugsermächtigung vereinbarte Pre- Notification ist dem Vertragspartner das Fälligkeitsdatum der Lastschriften bekannt. Die Mitteilungsfrist für die Pre- Notification wird auf spätestens 1 Tag vor dem Fälligkeitsdatum festgelegt. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto die nötige Deckung aufweist. Bei Rücklastschriften erhebt Euro-Beef für jeden Fall der Rückbuchung € 15,00 (Rücklastschrift-)Gebühr. Euro-Beef ist darüber hinaus berechtigt, etwaig bankseitig angeforderte Kosten dem Vertragspartner zusätzlich zu belasten.

6. Ist beim Vertragspartner kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben, gerät er mit Zahlungen an Euro-Beef in Verzug oder erscheint seine Kreditwürdigkeit aus anderen Gründen zweifelhaft, ist Euro-Beef berechtigt, alle Forderungen fällig zu stellen auch wenn bereits Schecks oder Wechsel angenommen wurden. Darüber hinaus ist Euro-Beef berechtigt, in einem solchen Fall vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

7. Ansprüche aus Verträgen mit Euro-Beef dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung abgetreten werden.

IX. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag behält sich Euro-Beef das Eigentum an den gelieferten Waren vor.

2. Im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes darf der Vertragspartner die Ware weiterveräußern. Euro-Beef kann diese Berechtigung widerrufen, wenn der Vertragspartner sich mit Zahlungen an sie in Verzug befindet oder sie Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners hat. In diesem Fall ist der Vertragspartner auf Verlangen von Euro-Beef zur Herausgabe des Vorbehaltseigentums verpflichtet. Dies stellt keinen Rücktritt vom geschlossenen Vertrag dar, wenn Euro-Beef dies nicht ausdrücklich erklärt.

3. Wird das Vorbehaltseigentum mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, erlangt Euro-Beef Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, wie er dem Verhältnis des Wertes ihrer Vorbehaltsware zum Wert der neuen Ware zum Entstehungszeitpunkt entspricht.

4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Euro-Beef umgehend zu informieren, wenn in ihr Vorbehaltseigentum gepfändet werden soll oder das Eigentum anderweitig beeinträchtigt wird.

5. Forderungen, die der Vertragspartner aus der Veräußerung des Vorbehaltseigentums erlangt, werden bereits jetzt an Euro-Beef abgetreten. Beruht eine Forderung nur teilweise auf dem Verkauf von Vorbehaltseigentum der Euro-Beef und/oder auf dem Verkauf von Waren, an denen Euro-Beef ein anteiliges Eigentumsrecht hat, so wird nur ein erstrangiger Teilbetrag der Forderung an Euro-Beef abgetreten, der ihrem Eigentumsanteil an den der Forderung zugrundeliegenden Waren entspricht.

6. Der Vertragspartner ist zur selbständigen Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Diese Berechtigung kann Euro-Beef widerrufen, wenn beim Vertragspartner kein ordnungsmäßiger Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, er sich mit Zahlungen in Verzug befindet oder seine Kreditwürdigkeit aus anderen Gründen zweifelhaft erscheint.

7. Übersteigt der realisierbare Wert der für Euro-Beef bestehenden Sicherheiten einen Betrag von 120% der gegen den Vertragspartner bestehenden Forderungen, gibt sie auf Verlangen des Vertragspartners nach ihrer Wahl Sicherheiten frei bis der obige Betrag wieder erreicht oder unterschritten wird.

X. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Sonstiges
1. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Euro-Beef. Sie kann den Vertragspartner nach ihrer Wahl auch an dessen Wohnort oder Geschäftsort verklagen.

2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Euro-Beef.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Euro-Beef speichert Daten über den Vertragspartner gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Telefon
02237-9281-0
Telefax
02237-9281-29

Adresse
Zeißstraße 32
50171 Kerpen

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